Nein zu staatlichen Rassismen: Demonstration am 9. Juni 2006 in Wien

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Nein zu staatlichen Rassismen: Demonstration am 9. Juni 2006 in Wien

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Nein zu staatlichen Rassismen: Demonstration am 9. Juni 2006 in Wien5.58 MB

Gegen Rassismus und Polizeigewalt ist das Motto der Demonstration am Freitag, dem 9. Juni 2006 in Wien. Der folgende Beitrag informiert weiters über die Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts in Österreich. ::: Audiobeitrag, mp3, 6:06 min :::

Weitere Informationen auf deutsch: http://no-racism.net/article/1657

Information in english:http://no-racism.net/article/1683
Informations en français: http://no-racism.net/article/1687

SCRIPT

+++ Information zum Fremdenrecht in Österreich +++

Am 1. Jänner 2006 trat in Österreich eine massive Verschärfung des Fremdenrechts in Kraft. Wir informieren über die Auswirkungen der alltäglichen und institutionalisierten Rassismen. Denn: Wir sind damit nicht einverstanden. Dieser Beitrag handelt von der Fremdenrechtsnovelle und der dagegen geplanten Demonstration in Wien.

Die Novelle rassistischer Gesetze brachte eine Legalisierung der polizeilichen gängigen Praxis. Die Verschärfungen gelten nicht nur für künftige EinwanderInnen, sondern auch für schon lange in Österreich lebende Menschen. Vielen Leuten werden mit einem Schlag mühsam erlangte Rechte entzogen. Die Signalwirkung ist klar und beabsichtigt: Stimmungsmache gegen Flüchtlinge und MigrantInnen.

Insgesamt bedeutet die Gesetzesnovelle eine verstärkte Illegalisierung. So wird es bei der Ablehnung eines Asylantrages keine Möglichkeit zur Legalisierung mehr geben. In Zukunft werden auch jene verstärkt kriminalisiert, die MigrantInnen Hilfestellungen anbieten.

Das Recht auf Familienleben von EU-StaatsbürgerInnen mit Nicht-EU-BürgerInnen wird massiv eingeschränkt. Härtere Strafen für so genannte "Scheinehen", kein Recht auf Eheschließung für Menschen mit Aufenthaltsverbot, Ausschluss vom Arbeitsmarkt usw.
Eine Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel ist nur mehr bei legaler Einreise möglich - oder über eine Ausreise und Antragstellung außerhalb der EU.

Schubhaft wird zukünftig länger dauern - statt wie bisher sechs, nun bis zu zehn Monaten - und ist selbst während eines laufenden Asylverfahrens jederzeit anwendbar. Hungerstreikenden wird mit Zwangsernährung gedroht.
Beamte haben viele Möglichkeiten zur Willkür. Allein der Verdacht, eine Person sei über einen sicheren Drittstaat eingereist, reicht zur Verhängung von Schubhaft.

Auswirkungen der neuen Gesetzgebung werden in vielen Bereichen sichtbar. So wurde zum Beispiel durch das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltserlaubnis für "Selbständige ohne Niederlassung", das so genannte "Prostituierten-Visum", abgeschafft. Besonders betroffen von der neuen Regelung sind migrierte Sexarbeiterinnen. Die Ausübung der Prostitution für Drittstaatsangehörige wird demnach ausschließlich mit einem Reisevisum möglich sein. Dieses Visum ist auf 6 Monate beschränkt, nicht verlängerbar und muss aus dem Ausland beantragt werden. Auf die Lebensumstände der Frauen umgelegt bedeutet das weniger Anonymität, Arbeiten unter ausbeuterischen Verhältnissen, vorprogrammierte Isolation und massive Verunsicherung durch die beabsichtigte Austauschbarkeit.

Ebenfalls von den Einschränkungen im Aufenthaltsrecht betroffen sind drittstaatsangehörigen KünstlerInnen. Für diese gab es nach der alten Regelung keine Quoten, die Aufenthaltstitel wurden befristet gewährt und nach einem längeren Aufenthalt konnte eine unbefristete Niederlassungsbewilligung beantragt werden.

Im Vergleich zur Aufenthaltserlaubnis hatte die Niederlassungsbewilligung eine viel bessere aufenthaltsrechtliche Absicherung zur Folge, die sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer noch verstärkte. Die wesentlichste Änderung für drittstaatsangehörige KünstlerInnen ist nun die ersatzlose Streichung der quotenfreien Niederlassungsbewilligung.

Zusätzlich wurden all jene Personen, die am 31.12.2005 über eine aufrechte und unbefristete Niederlassungsbewilligung als KünstlerIn verfügten, per 1.1.2006 auf eine befristete Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft. Das neue Gesetz geht von einem vorübergehenden Aufenthalt in Österreich aus. Weil angenommen wird, dass diese Personen Österreich nach einer bestimmten Zeit wieder verlassen.

+++ Aufruf zur Demonstration +++

Am Freitag den 9. Juni 2006 findet eine Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt in Wien statt.

Treffpunkt ist um 16:00 Uhr beim Westbahnhof/Europaplatz. Alle sind aufgerufen, Transparente, Flugblätter und vor allem viel Lärm mitzubringen, um für entsprechende Aufmerksamkeit zu sorgen und den unerträglichen Rassismus zu thematisieren. Die Demo wird zum Schubhaftgefängnis Rossauer Lände ziehen.

Anschließend gibt es ab ca. 20:00 Uhr eine Kundgebung im Stadtpark.

Leute, die sich beteiligen wollen, sollen sich via E-Mail mit nofin@gmx.net in Kontakt setzen oder beim Vernetzungstreffen vorbei kommen. Dieses findet jeden Freitag um 19:00 Uhr im 2. Stock des EKH, Wielandgasse 2-4 in Wien statt.

Weitere Informationen im Internet unter:
http://no-racism.net und http://at.indymedia.org